Semester- und Prüfungszeiten
Vorlesungs- und Semesterzeiträume
Semester |
Semesterzeitraum |
Vorlesungszeitraum |
Wintersemester 2023/24 | 01.10.2023 – 31.03.2024 | 16.10.2023 – 09.02.2024 |
Sommersemester 2024 | 01.04.2024 – 30.09.2024 | 15.04.2024 – 19.07.2024 |
Wintersemester 2024/25 | 01.10.2024 – 31.03.2025 | 14.10.2024 – 07.02.2025 |
Sommersemester 2025 | 01.04.2025 – 30.09.2025 | 22*.04.2025 – 25.07.2025 |
Wintersemester 2025/26 | 01.10.2025 – 31.03.2026 | 13.10.2025 – 06.02.2026 |
* Entsprechend früherer Regelungen ist der Osterdienstag (22. April 2025) weiterhin vorlesungsfrei. Damit beginnen die Vorlesungen am Mittwoch, 23. April 2025.
Prüfungszeiträume
Für die Bachelor- und Masterstudiengänge nach der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie (ABMStPO/Phil):
Die Prüfungen mit Ausnahme von Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen finden in der Regel innerhalb des achtwöchigen Prüfungszeitraums statt. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsende eines Semesters, in dem die Erstversuche abgelegt werden und in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters, in dem die Wiederholungsprüfungen stattfinden.
(§ 9 Abs. 7 Satz 7 und 8 ABMStPO/Phil)
Für die Lehramtsstudiengänge nach der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (LAPO):
Die Prüfungen mit Ausnahme von Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen finden in der Regel innerhalb des achtwöchigen Prüfungszeitraums statt. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsende eines Semesters, in dem die Erstversuche abgelegt werden und in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters, in dem die Wiederholungsprüfungen stattfinden.
(§ 5 Abs. 2 Satz 6 und 7 LAPO)