Teilzeitstudium
In Teilzeit studieren
In fast allen Bachelorstudiengängen und in vielen Masterstudiengängen der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie ist neben der üblichen Studienform des Vollzeitstudiums auch ein Teilzeitstudium möglich. Im Teilzeitstudium wird in den meisten Studiengängen pro Semester etwa die Hälfte der ECTS-Punkte erbracht, das Studium dauert dann doppelt so lang.
In den Bachelorstudiengängen in Teilzeit beträgt die Regelstudienzeit 12 Semester.
In den Masterstudiengängen in Teilzeit beträgt die Regelstudienzeit 8 Semester. (Ausnahmen: M.A. Christliche Medienkommunikation und M.Sc. Gerontologie: 6 Semester)
Studienmodell für Zwei-Fach-Bachelor
Studiensemester |
Fach 1 |
Fach 2 |
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1. |
Vollzeitstudium |
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2. |
Vollzeitstudium: GOP |
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3. |
Vollzeitstudium |
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4. |
Vollzeitstudium |
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5. |
Vollzeitstudium |
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6. |
Vollzeitstudium: GOP |
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7. |
Vollzeitstudium |
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8. |
Vollzeitstudium |
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9. |
Teilzeitstudium |
Teilzeitstudium |
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10. |
Teilzeitstudium |
Teilzeitstudium |
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11. |
Teilzeitstudium |
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12. |
Teilzeitstudium; Bachelorarbeit im Erstfach |
Beim Zwei-Fach-Bachelorstudium in Teilzeit wird zunächst vier Semester lang das Erstfach, anschließend für vier Semester das Zweitfach studiert. In den letzten vier Fachsemestern der Regelstudienzeit werden beide Fächer parallel studiert und die Bachelorarbeit verfasst.
Wechsel der Studienform
Auch ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium im Laufe des Studiums ist möglich. Allerdings ist zu beachten:
- Im zulassungsbeschränkten Studiengang Psychologie ist ein Wechsel nur dann möglich, wenn in der gewünschten Studienform ein Studienplatz frei ist.
- In allen anderen Bachelorstudiengängen gilt: Die Studienform kann jeweils zum Wintersemester gewechselt werden, außerdem ist nach dem fünften Semester ein Wechsel der Studienform von Vollzeit zu Teilzeit nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- In den Masterstudiengängen ist ein Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nach dem 2. Fachsemester möglich, später nur in begründeten Ausnahmefällen. Ein Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit ist nach dem 2., 4., und 6. Fachsemester möglich.