Interne Akkreditierung
Gemäß den Vorgaben des Akkreditierungsrates sind Studiengänge einer systemakkreditierten Universität dann akkreditiert, wenn sie das entsprechend etablierte Qualitätssicherungssystem erfolgreich durchlaufen haben. Im Sinne der Vorgaben des Akkreditierungsrates wurde hierzu an der FAU ein begleitendes System, d.h. ein sog. „Monitoringsystem“ etabliert.
Das Monitoringsystem setzt sich aus einer formal-juristischen Prüfung (durchgeführt durch das Referat L 1) und aus dem Monitoring der Weiterentwicklung der Studiengänge (durchgeführt durch die Fakultät) zusammen. Deren Ergebnisse werden von einer zentralen Prüfkommission zur verbindlichen Akkreditierungsentscheidung bzw. zur sog. „Siegelvergabe“ herangezogen.
Gegenstand des Monitoringsystems sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge der FAU, d.h. unabhängig davon, ob es sich um grundständige oder postgraduale, um Vollzeit- oder Teilzeit-, um berufsbegleitende oder Weiterbildungsstudiengänge handelt.
Für die Lehramtsstudiengänge gelten besondere Bestimmungen: Da für die „klassischen“ Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen keine Akkreditierungspflicht besteht, sind sie auch nicht Gegenstand des Monitoringsystems. Die „lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge“ (LBM) sind jedoch Gegenstand der internen Akkreditierung. Für sie finden dieselben Regelungen Anwendung, die auch für die Bachelor- und Masterstudiengänge ohne Lehramtsbezug gelten. Allerdings wird hier das Monitoringsystem auf die einzelnen Studienfächer angewendet.
Detaillierte Informationen zum Prozess der internen Akkreditierung sind im Leitfaden zur internen Akkreditierung verfügbar.