Mit einem Masterstudium vertiefen Sie Ihre akademische Ausbildung und erwerben einen forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss, der Sie grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Das Angebot der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie umfasst etwa 40 sprach-, geistes- und sozialwissenschaftliche Masterstudiengänge, darunter fünf Studiengänge mit englischsprachigem Angebot und viele Masterstudiengänge, die Sie auch in Teilzeit studieren können. Die Regelstudienzeit der meisten Masterstudiengänge beträgt in Vollzeit 4 Semester, in Teilzeit 8 Semester.
Sie bewerben sich für ein Masterstudium online über das Masterbewerbungsportal campo.fau.de. Bewerbungsfrist ist in der Regel jeweils der 15. Juli zum nachfolgenden Wintersemester und der 15. Februar zum nachfolgenden Sommersemester. Beachten Sie bitte, dass manche Masterstudiengänge davon abweichende Bewerbungsfristen haben. Es handelt sich um Ausschlussfristen, d.h. später eingehende Anträge im Bewerbungsverfahren können nicht mehr berücksichtigt werden. Einige Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bieten auch ein Angebot zum Sommersemester an.
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, im Normalfall ein Bachelor oder ein äquivalenter Abschluss. Welche Fachrichtungen als Qualifikation anerkannt werden und welche weiteren Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich sind, ist in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudienganges geregelt. Die Eignung wird in der Regel im Wesentlichen durch eine besonders gute Abschlussnote des Erststudiums festgestellt. Bewerberinnen oder Bewerber sollen zu den 50 v. H. Besten ihres Abschlussjahrganges zählen oder den entsprechenden Studiengang mit der Gesamtnote wenigstens 2,50 (= gut) abgeschlossen haben. Bewerberinnen und Bewerber deren bzw. dessen Abschluss oder Durchschnitt der bisherigen Leistungen keine Gesamtnote von 2,50 (= gut) oder besser aufweist, erhalten je nach Festlegung der jeweiligen Fachprüfungsordnung einen mit Gründen versehenen Ablehnungsbescheid oder eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. Die jeweilige Fachprüfungsordnung kann eine Notengrenze für die Aufnahme ins Masterstudium bzw. die Einladung zum Auswahlgespräch vorsehen oder von diesem absehen. Die jeweilige Fachprüfungsordnung kann regeln, dass Bewerberinnen und Bewerber mit einem fachverwandten bzw. nicht voll gleichwertigen Abschluss ebenfalls nur aufgrund eines Auswahlgesprächs in den Masterstudiengang aufgenommen werden. Die Qualifikation der Bewerber wird in jedem Fall durch die Zugangskommission des jeweiligen Masterstudiengangs festgestellt.
Studierende, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, können zum Masterstudium zugelassen werden, wenn sie mindestens 140 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen vorweisen können. Der Zugang zum Masterstudium erfolgt unter Vorbehalt, da die förmliche Aufnahme zum Masterstudium den Abschluss des Bachelorstudiums voraussetzt. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist bis zu einem von der Zugangskommission bestimmten Zeitpunkt, spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachzureichen.
Das Masterstudium dauert an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie je nach Studiengang in der Regel zwei Jahre und es werden regulär 120 ECTS-Punkte erworben. Die Studienstruktur (Modularisierung, ECTS-Punkte usw.) im Masterstudium ist mit der des Bachelorstudiums vergleichbar. Insgesamt werden für den Masterabschluss 300 ECTS benötigt (d.h. unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums und ggf. bereits vorliegender beruflicher Praxis). Alle Masterstudiengänge sehen obligatorisch eine Abschlussarbeit (Masterarbeit) vor, mit der Sie Ihre Fähigkeit nachweisen, innerhalb einer vorgesehenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Masterarbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 30 ECTS-Punkten vorgesehen. Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn Sie sämtliche studienbegleitend zu erbringenden Modulprüfungen und das Modul Masterarbeit einschließlich der mündlichen Abschlussprüfung, soweit vorgesehen, bestanden haben. Nicht bestandene Prüfungen des Masterstudiums können zwei Mal und die Masterarbeit einmal wiederholt werden; die Wiederholung ist auf die nicht bestandenen Prüfungen beschränkt. Wie die einzelnen Studiengänge im Detail aufgebaut sind, d.h. welche Lehrveranstaltungen Sie belegen und welche Prüfungen Sie absolvieren müssen, ist in der jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Bei Fragen zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium können Sie sich an das Studien-Service-Center wenden.