Infovideos
Informationsvideos zum Bachelor- und Masterstudium
Zu vielen Aspekten des Studiums an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie sind hier Informationsvideos des Studien-Service-Centers zu finden.
Im Sinne der Barrierefreiheit finden Sie im Ausklappmenü unter den Videos die dazugehörigen Texte.
Studien- und Prüfungsordnungen:
Studien- und Prüfungsordnungen im Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie
Wer sich über das Studium und den eigenen Studiengang an der FAU informieren möchte, findet online ein großes Angebot an Informationen auf den offiziellen Internetseiten der Studiengänge oder Institute, der Fakultät, der Universität, auf dem Portal „MeinStudium“, und auf vielen weiteren Seiten.
Unter all den Informationen nehmen die Studien- und Prüfungsordnungen einen besonderen Status ein, denn sie legen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Studiums fest. Das heißt, im Zweifelsfall gilt das, was in der Prüfungsordnung steht.
Es heißt übrigens „Studien- und Prüfungsordnung“, weil dort die Regeln für das Studium und die dazugehörigen Prüfungen bestimmt sind, wir verwenden hier aber den kürzeren Namen „Prüfungsordnungen“.
An der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie gibt es die Allgemeine Bachelor- und Master- Prüfungsordnung, die für fast alle Bachelorstudiengänge der Fakultät gilt. Darin sind viele Grundlagen des Studiums geregelt, z.B., nach wie vielen Semestern alle Prüfungsleistungen erbracht sein müssen, wie oft eine Prüfung wiederholt werden kann, oder Bestimmungen für die Bachelorarbeit.
Ergänzend dazu gibt es für jedes Fach eine Fachprüfungsordnung. Die ist meist nur einige Seiten lang und enthält konkrete Anforderungen eines Studiengangs, z.B. den Studienverlaufsplan, der genau zeigt, aus welchen Modulen der Studiengang besteht und für welche Semester diese empfohlen sind, oder weitere Regelungen, wie z.B. die Zusammensetzung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung.
Um böse Überraschungen im Laufe des Studiums oder sogar am Ende zu vermeiden, ist es wirklich wichtig, die Prüfungsordnungen gut zu kennen:
- Studierende des Zwei-Fach-Bachelors müssen die Allgemeine Bachelor- und Masterprüfungsordnung beachten und außerdem die beiden Fachprüfungsordnungen ihrer beiden Fächer;
- Studierende der Ein-Fach-Bachelorstudiengänge ebenfalls die Allgemeine Bachelor- und Masterprüfungsordnung sowie eine Fachprüfungsordnung.
- Und einige Studiengänge liegen nicht im Geltungsbereich der Allgemeinen Bachelor- und Masterprüfungsordnung, sondern haben alles in einer einzelnen Prüfungsordnung geregelt.
Achtung, es kann auch zu Änderungen einer Prüfungsordnung kommen, weil Studiengänge regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dann gilt in der Regel bis zum Studienabschluss trotzdem die Prüfungsordnung weiter, nach der das Studium begonnen wurde.
Und noch ein Hinweis: Inhaltliche Angaben zu den Modulen eines Studiengangs findet man nicht in den Prüfungsordnungen, sondern im Modulhandbuch, auch Modulbeschreibungen genannt.
Bei Fragen zu den Prüfungsordnungen können sich Studierende gerne an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches wenden.
Aufbau des Zwei-Fach-Bachelor:
Zwei-Fach-Bachelor: Aufbau und Verteilung der ECTS-Punkte
Der Zwei-Fach-Bachelor ist ein Bachelorabschluss der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, bei dem, wie der Name schon sagt, zwei Fächer studiert werden.
Wie ist das Zwei-Fach-Bachelor-Studium aufgebaut?
Es gibt
- das Erstfach,
- das Zweitfach,
- die Bachelorarbeit, die in der Regel im Erstfach geschrieben wird,
- und den Bereich Schlüsselqualifikationen.
Schlüsselqualifikationen sind Module, die auf Praxiskompetenzen abzielen; Inhaltlich sind sie teilweise vom Erstfach vorgegeben, teilweise können sie aus einem überfachlichen Angebot frei gewählt werden.
Der Zwei-Fach-Bachelor umfasst insgesamt 180 ECTS-Punkte, auch Credit Points oder Credits genannt.
Wie verteilen sich die auf die einzelnen Bestandteile?
Fangen wir damit an, was bei allen Studierenden gleich ist:
- Im Zweitfach sind es immer Module im Umfang von 70 Credits, die bestanden werden müssen.
- Die Bachelorarbeit zählt in fast allen Fächern 10 Credits.
Wie sich die restlichen Credits auf das Erstfach und den Bereich Schlüsselqualifikationen verteilen, um die Gesamtsumme von 180 Credits zu erreichen,
ist abhängig vom gewählten Erstfach:
Für jedes Fach ist in der jeweiligen Fachprüfungsordnung definiert, wie viele Credits beim Studium als Erstfach zu erbringen sind.
- Wird ein Erstfach studiert, das Module im Umfang von 90 Credits umfasst, sind im Bereich Schlüsselqualifikationen noch Module im Umfang von 10 Credits zu erbringen;
- bei 80 Credits im Erstfach sind es 20 Credits im Bereich Schlüsselqualifikationen;
- und bei 70 Credits im Erstfach sind es 30 Credits.
Außer, die Bachelorarbeit zählt mehr als 10 Credits, dann sind es im Bereich Schlüsselqualifikationen entsprechend weniger.
Während die konkrete Anzahl an Credits für das Erstfach in der jeweiligen Fachprüfungsordnung zu finden ist, sind die genannten allgemeinen Bestimmungen in der Allgemeinen Bachelor- und Master-Prüfungsordnung der Fakultät unter dem Stichwort „Inhaltliche Gliederung des Bachelorstudiums“ festgelegt.
Bei Fragen können sich Studierende gerne an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches wenden.
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP):
Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie (Vollzeitstudium)
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung, oder GOP, müssen Bachelorstudierende in den ersten Semestern bestehen, um zu zeigen, dass sie den Anforderungen ihres Studiengangs gewachsen sind. Wer es geschafft hat und die GOP bestanden hat, ist im Studium angekommen und kann weiterstudieren. Wer die GOP in einem Studiengang nicht besteht, kann ihn nicht weiterstudieren.
Das hört sich vielleicht nach einer großen Hürde an. Aber im Idealfall besteht man die GOP ganz nebenbei, beim Sammeln von ECTS-Punkten durch erfolgreich abgelegte Modulprüfungen. Denn die GOP ist keine zusätzliche Prüfung zu den normalen Modulprüfungen, sondern, sie ist dann bestanden, wenn ein Teil der Modulprüfungen des Studiengangs unter drei Bedingungen abgeschlossen wurde.
- Erste Bedingung: Der Umfang der GOP. Bei fast allen Bachelorstudiengängen müssen dazu im Vollzeitstudium 40 ECTS-Punkte aus Modulprüfungen erbracht werden. Im Zwei-Fach-Bachelor muss die GOP in beiden Fächern bestanden werden, das sind 20 ECTS-Punkte pro Fach.
Zusätzlich ist in vielen Fächern teilweise oder genau definiert, welche Module zur GOP gehören.
- Zweite Bedingung ist die zeitliche Frist: Die GOP ist im Vollzeitstudium bis zum zweiten Semester zu erbringen, wobei diese Frist um ein Semester überschritten werden darf.
- Und die dritte und wichtigste Bedingung: Die Modulprüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden.
Die Zusammensetzung der GOP ist verschieden:
- In manchen Fächern ist genau festgelegt, welche Module zur Grundlagen– und Orientierungsprüfung gehören. Dann gilt: Diese Module müssen beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden, es gibt keinen Drittversuch.
- In anderen Fächern wiederum ist nicht näher bestimmt, welche Module zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung zählen. Dann muss nur die ausreichende Anzahl an ECTS-Punkten erreicht werden. Aber nur die ECTS-Punkte aus Modulprüfungen, die beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden wurden, können zur GOP gezählt werden.
- Und daneben gibt es noch viele Fächer, in denen die Module für die GOP teilweise bestimmt sind. Das heißt, diese bestimmten Module müssen dann beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden. Die restlichen ECTS-Punkte können über beliebige weitere Module erbracht werden, die beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden.
Und woher weiß man nun, wie das im eigenen Studiengang geregelt ist? Wenn einzelne Module für die GOP bestimmt sind, steht das in der jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnung unter dem Stichwort Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Unter demselben Stichwort finden sich im Übrigen in der Allgemeinen Bachelor- und Masterprüfungsordnung der Fakultät allgemeine Bestimmungen zur GOP.
Eine Ausnahme gibt es, was die zeitliche Frist betrifft: Wer die GOP bis zum Ende des dritten Semesters noch nicht abgeschlossen hat, aber vor dem Prüfungsausschuss nachweisen kann, dass er oder sie die Gründe dafür nicht selbst zu vertreten hat, bekommt eine Verlängerung der Frist und hat noch länger Zeit, die GOP erfolgreich abzuschließen.
Bei Fragen zur GOP können sich Studierende gerne an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches wenden.
Schlüsselqualifikationen:
Wer ein Ein- oder Zwei-Fach-Bachelor-of-Arts Studium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie studiert, hat neben dem Fachstudium den zusätzlichen Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen.
Dieser Bestandteil des Studiums umfasst zwischen 5 und 30 von den gesamten 180 ECTS-Punkten des Bachelorstudiums, und kann meist teilweise oder ganz individuell nach Interesse und persönlichen Zielen gestaltet werden.
Was sind Schlüsselqualifikationen?
Der Begriff der Schlüsselqualifikationen ist hier weit gefasst:
- Das können einerseits Module sein, die auf fächerübergreifender Ebene Kompetenzen für Studium und Beruf fördern, wie beispielsweise Persönlichkeits- und Kommunikationskompetenzen, oder Fremdsprachenkompetenzen. An der FAU werden Sprachkurse in über 30 Fremdsprachen angeboten und viele weitere interessante Module, die im Vorlesungsverzeichnis unter dem Stichwort „Schlüsselqualifikationen“ zu finden sind.
- Andererseits können als Schlüsselqualifikationen auch inhaltliche Module aus Fachbereichen außerhalb der eigenen Studienfächer gewählt werden. Ziel ist es dabei, die Allgemeinbildung zu erweitern und interdisziplinäre Betrachtungsweisen anzuregen. Alle Module aus anderen Fächern, die als Schlüsselqualifikationen für alle Studierenden freigegeben sind, sind ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis unter „Schlüsselqualifikationen“ zu finden. Aber auch Module, die dort nicht zu finden sind, können in Absprache mit den Dozierenden gewählt werden.
- Außerdem gibt es teilweise spezielle Module innerhalb des eigenen Faches, die besonders auf Praxiskompetenzen abzielen und daher als Schlüsselqualifikationen belegt werden können.
Und schließlich können bestimmte Erfahrungen im Rahmen des Studiums auch als ECTS-Punkte in den Bereich Schlüsselqualifikationen eingebracht werden: Dazu zählen die Tätigkeit als Tutor oder Tutorin oder ein Praktikum, das man abgeleistet hat. Wer ein Auslandsstudium absolviert und dort Leistungen erbracht hat, erhält zusätzliche ECTS-Punkte für den Mehraufwand an der meist fremdsprachigen Gasthochschule. Ansprechpersonen hierfür sind die Anerkennungsbeauftragten der Studiengänge; beim Zwei-Fach-Bachelor die des Erstfaches.
Wie können Schlüsselqualifikationen angerechnet werden?
Wer ein Angebot aus dem Vorlesungsverzeichnis wählt, das als Schlüsselqualifikation ausgewiesen ist, meldet sich während des Anmeldzeitraums zur Prüfung unter der Schlüsselqualifikations-Prüfungsnummer an und bekommt bei bestandener Prüfung die Leistung im Bereich Schlüsselqualifikationen verbucht.
Wenn eine Lehrveranstaltung aus einem anderen Fach gewählt wird, muss vorab mit den Dozierenden geklärt werden, ob und wie die Prüfungsleistung als Leistung im Bereich Schlüsselqualifikationen abgelegt werden kann.
Wie viele ECTS-Punkte im Bereich Schlüsselqualifikationen?
Der Umfang der Schlüsselqualifikationen richtes sich nach den Vorgaben des jeweiligen Faches. Die Anzahl der ECTS-Punkte, dei für den Bereich der Schlüsselqualifikationen vorgesehen sind, sieht man in der Fachprüfungsordnung des Faches. Bei einem Zwei-Fach-Bachelor gelten die Vorgaben des Erstfaches. Die Anzahl an ECTS-Punkten im Bereich Schlüsselqualifikationen richtet sich danach, wie viele ECTS-Punkte im Erstfach zu erbringen sind. Die ECTS-Punkte des Erstfaches ergeben zusammen mit den ECTS-Punkten der Schlüsselqualifikationen und der Bacherlorarbeit immer 110 ECTS-Punkte. Die Die Bachelorarbeit zählt fast immer 10 ECTS-Punkte. Hat das Erstfach z.B. 70 ECTS-Punkte, dann fallen meist 30 ECTS-Punkte auf den Bereich Schlüsselqualifikationen. Sind es 80 ECTS-Punkte im Erstfach, dann 20 und bei 90 ECTS-Punkten im Erstfach noch 10 ECTS-Punkte im Bereich Schlüsselqualifikationen. In vielen Fachprüfungsordnungen ist die genaue Anzahl der ECTS-Punkte im Bereich Schlüsselqualifikationen auch noch einmal explizit genannt. Also am besten dort einfach nachsehen!
Können die Module im Bereich Schlüsselqualifikationen frei gewählt werden?
Das Erstfach gibt aber nicht nur den Umfang der Schlüsselqualifikationen vor, sondern kann auch bestimmte Module vorschreiben. Ob das Fach Vorgaben macht, welche Module zu belegen sind, ist ebenfalls in der Fachprüfungsordnung festgeschrieben. Ein gewisser Umfang an ECTS-Punkten im Bereich Schlüsselqualifikationen kann aber meist ganz frei gewählt werden. Wirklich ganz frei? Ja, aber eine Regel muss trotzdem beachtet werden: Freiwillige Praktika können nur eingebracht werden, wenn mindestens 10 ECTS-Punkte aus dem Schlüsselqualifikations-Angebot der Uni gewählt werden. Fächerübergreifende Vorgaben zu Schlüsselqualifikationen wie diese Regelung sind übrigens in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät zu finden.
Diesen frei wählbaren Teil der Schlüsselqualifikationen schätzen viele Studierende ganz besonders, da er die Möglichkeit bietet, über den Tellerand zu blicken, das individuelle Profil zu schärfen oder Einblicke in neue Fachgebiete zu bekommen.
Zeitliche Frist?
Wann die Leistungen im Bereich Schlüsselqualifikationen erbracht werden, kann weitgehend selbst entschieden werden. Wichtig ist, dass sie – wie alle anderen Module auch – innerhalb der Höchststudiendauer abgeschlossen werden.
Im Vollzeitstudium ist das bin spätestens zum Ende des 8. Fachsemesters, im Teilzeitstudium bis spätestens zum Ende des 16. Fachsemesters.
Bei Fragen zu Schlüsselqualifikationen können sich Studierende gerne an das Zentralinstitut für Wissenschaftsreflexion und Schlüsselqualifikationen – das ZiWiS, das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Faches wenden.
Fremdsprachenkenntnisse:
Fremdsprachenkenntnisse können im Studium verschiedene Bedeutungen haben: In manchen Studiengängen sind sie zentraler Bestandteil des Studiums. Außerdem können sie Mittel zum Zweck sein, um zum Beispiel wissenschaftliche Texte auf Englisch lesen zu können. Oder man kann nach eigener Wahl am Sprachenzentrum der FAU eine Sprach eneu lernen oder in einem Sprachkurs an den Kenntnissen aus der Schule anknüpfen. Das ist grundsätzlich sehr sinnvoll, bietet sich aber auch für einen möglichen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an oder im Hinblick auf eine Berufstätigkeit.
Nachweis von Fremdsprachenkennnissen im B.A. Studium
Im Bachelor of Arts Studium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie haben Fremdsprachen aber noch eine weitere Bedeutung: Bestimmte Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzung für den Bachlor-Abschluss und müssen zu einem festen Zeitpunkt nachgewiesen werden, meist ist das bis zum Ende des vierten Semesters. Das ist in der Prüfungsordnung formal so festgelegt und stellt ein Qualitätsmerkmal des Studienabschlusses dar.
Was heißt das nun konkret? Alle Studierenden von Bachelor of Arts Studiengängen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie müssen ausreichende Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachweisen, und zwar auf Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Das ist übrigens in der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät nachzulesen.
In vielen Studiengängen ist freigestellt, welche weitere Fremdsprach neben Englisch nachgewiesen wird: Eine weitere lebende Fremdsprache, oder auch eine alte, zum Beispiel Latein. In manchen Studiengängen ist die weitere Fremdsprache aber genau festgelegt, daher sollte man das unbedingt in der jeweiligen Fachprüfungsordnung nachlesen!
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass nur eine der nachzuweisenden Fremdsprachen Gegenstand des Fachstudium sein darf, das heißt, wer zum Beispiel English and American Studies und Italoromanistik studiert, muss Kenntnisse auf Niveau B1 in einer weiteren Fremdsprach außer Englisch und Italienisch nachweisen.
Nachweis: Wo und wann?
Die Nachweise über die Fremdsprachenkenntnisse müssen im Prüfungsamt vorgezeigt werden: Im Vollzeitstudium bis zum Ende des vierten Semesters, im Teilzeitstudium bis zum Ende des achten Semsters.
Nachweis: Wie?
Die meisten Studierenden können die erforderlichen Nachweise wahrscheinlich durch ihr Abiturzeugnis erbringen, oder durch Schulzeugnisse von mehreren aufeinanderfolgenden Schuljahren, falls im Abiturzeugnis keine Niveaustufe der gelernten Fremdsprachen genannt ist. Dann müssen die Zeugnisse einfach im Prüfungsamt zu diesem Zweck vorgelegt werden.
Wer das entsprechende Niveau nicht durch Schulzeugnisse oder ein Zertifikat nachweisen kann, hat die Möglichkeit, noch fehlende Fremdsprachenkenntnisse in den ersten Studiensemestern direkt an der FAU zu erwerben: Die meisten am Sprachenzentrum der FAU und Lateinkenntnisse am Lehrstuhl Mittellatein und Neulatein.
Und wer die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse auf diesem Weg nachholt, bekommt zusätzlich auch noch ECTS-Punkte dafür, die meist auch ins Studium eingebracht werden können, zum Beispiel im Bereich Schlüsselqualifikationen. So kommen Sprachkurse dem Studium gleich doppelt zugute.
Wer kann bei Fragen helfen?
Wer nicht sicher ist, ob die eigenen Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, ob noch Sprachkurse belegt werden müssen, oder wie vorhandene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, kann gerne bei den zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nachfragen.
Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium:
Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium
Viele Bachelorstudierende planen nach ihrem Abschluss noch ein Masterstudium. So können sie ihre Fachkenntnisse weiter vertiefen und noch stärker forschungsorientiert arbeiten.
Das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie kann im Wintersemester begonnen werden, in manchen Studiengängen auch im Sommersemester. Eine rechtzeitige Bewerbung für den Masterstudiengang ist unbedingt erforderlich:
- Für das Wintersemester in den meisten Fächern bis spätestens zum 15.7.
- Und für das Sommersemester in den meisten Fächern bis spätestens zum 15.2.
Wie ist ein nahtloser Übergang vom Bachelor zum Master möglich?
In den meisten Fällen kann das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie direkt an das Bachelorstudium angeschlossen werden, selbst wenn die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge schon endet, bevor die letzten Leistungen des Bachelorstudiums erbracht wurden. Denn in den meisten Masterstudiengängen der Fakultät ist eine Bewerbung schon möglich, sobald 140 ECTS-Punkte des Bachelorstudiums erworben worden sind. Der Bachelorabschluss muss in diesem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachgewiesen werden, sonst erlischt die Zulassung nachträglich.
Durch diese Möglichkeit der Zulassung unter Vorbehalt ist ein nahtloser Übergang vom Bachelor zum Masterstudium möglich.
Aber Achtung, wer in Zeitnot gerät bei den letzten Bachelor-Prüfungsleistungen und sie auf das Semester verschieben möchte, in dem das Masterstudium beginnt, riskiert, sich zu viel zuzumuten. Denn das Masterstudium in Vollzeit ist so anspruchsvoll, dass es meist die ganze Arbeitszeit und Aufmerksamkeit erfordert. Am besten sollte so geplant werden, dass die Leistungen des Bachelors bereits abgeschlossen sind, wenn das Masterstudium beginnt.
Ist eine Bewerbung für mehrere Masterstudiengänge möglich?
Haben sich Studierende bis zur Bewerbungsfrist noch nicht auf einen Masterstudiengang an der Phil. Fak und FB Theo. festgelegt, können sie sich auch für verschiedene Masterstudiengänge bewerben. Werden sie dann zu mehreren zugelassen, können sie einfach auswählen und sich für den gewünschten Masterstudiengang einschreiben.
Welche Masterstudiengänge kommen in Frage?
Welche Masterstudiengänge überhaupt zur Auswahl stehen, lässt sich unter anderem in den Fachprüfungsordnungen der Masterstudiengänge herausfinden. Dort sind die Qualifikationsvoraussetzungen definiert:
- Welche Inhalte der erste Hochschulabschluss haben muss,
- welche Mindestnote verlangt wird,
- ob ein Auswahlgespräch erforderlich ist
- und gegebenenfalls weitere Kriterien.
Jede Bewerbung wird von der Zulassungskommission des jeweiligen Masterstudiengangs im so genannten Qualifikationsfeststellungsverfahren begutachtet. Wird festgestellt, dass die Qualifikation vorhanden ist, erfolgt eine Zulassung, und man kann sich für den Masterstudiengang einschreiben.
Wie lange gilt eine Zulassung?
Eine Zulassung zum Masterstudium gilt immer nur für das Semester, für das die Bewerbung eingereicht wurde. Beschließt jemand nach der Zulassung, das Masterstudium doch erst später anzutreten, muss er oder sie sich dann erneut bewerben.
Kann man auch ein Masterstudium im Themenbereich des Zweitfaches studieren?
Mit einem Zwei-Fach-Bachelorabschluss ist an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nicht nur eine Zulassung zu einem Masterstudiengang im Themenbereich des Erstfaches möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, sondern auch zu einem Masterstudiengang im Themenbereich des Zweitfaches. Es ist auch keine Voraussetzung, dass die Bachelorarbeit im entsprechenden Fach geschrieben worden ist.
Können erforderliche Qualifikationen auch nachgeholt werden?
In manchen Fällen fehlen nur fachliche Kompetenzen im kleineren Umfang, z. B. wenn zu wenige ECTS-Punkte in einem bestimmten Fachgebiet erworben wurden. Die Zulassungskommission kann in diesem Fall auch eine Zulassung unter der Bedingung aussprechen, dass bis zu 20 ECTS-Punkte nachgeholt werden. Dann können die Studierenden gleich mit dem Masterstudiengang beginnen, müssen aber parallel zum Masterstudium noch bestimmte zusätzliche Module innerhalb eines Jahres bestehen, um das grundlegende Wissensniveau des Masterstudiengangs zu erreichen.
Bei Fragen zur Masterbewerbung können sich Studierende gerne an die Allgemeine Studienberatung der FAU wenden und bei Fragen zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Masterstudiengangs.
Im Studium ins Ausland:
Im Studium ins Ausland
Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie sind dazu eingeladen, bei einem Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums ihren Erfahrungshorizont zu erweitern.
Studierende können dabei ihr fachliches Wissen vertiefen, eigene Interessensschwerpunkte setzen, ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, Einblick in andere Lehr- und Lernkulturen gewinnen und die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln.
Die fremdsprachlichen Kompetenzen, die für einen Auslandsaufenthalt erforderlich sind, können am Sprachenzentrum der FAU erworben werden. Dort gibt es Sprachkurse in etwa 30 verschiedenen Sprachen.
Auslandsstudium
Viele gehen ins Ausland, um dort für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule zu studieren.
„Ich war für 2 Semester an der Aix-Marseille Université in Aix-en-Provence, das ist in Südfrankreich. Ich muss sagen, durch das Auslandssemester hab ich auch vor allem sehr viel über mich selbst gelernt, ich bin sehr viel selbständiger geworden, ich kam in ein fremdes Land, musste mich zurechtfinden, aber das schafft man auch alles irgendwie, man meistert das und ist dann auch stolz auf sich selbst. Man kriegt nochmal komplett andere Eindrücke, auch die Uni, das Uni-Leben ist auch überall anders, und das ist wirklich sehr interessant, das alles zu erleben.“
Besonders empfehlenswert ist das Studium an einer Universität im Ausland, mit der die FAU eine Kooperation führt, z.B. eine Erasmus-Partnerschaft, denn so fallen keine Studiengebühren an, und es sind bereits wertvolle Erfahrungen vorhanden.
Im Ausland ECTS-Punkte für das eigene Studium erwerben?
Auch im Ausland können ECTS-Punkte für das Studium erworben werden.
Wer Module und Lehrveranstaltungen der Gasthochschule sorgfältig auswählt und vorher genau mit den Anerkennungsbeauftragten des eigenen Studiengangs abstimmt, bekommt die zugehörigen Prüfungsleistungen in der Regel anerkannt.
Was ist wichtig für die zeitliche Planung?
Für die zeitliche Planung des Auslandsstudiums ist wichtig:
- Die Bewerbung muss je nach Zielland mit einer Vorlaufzeit von etwa 2-3 Semestern erfolgen.
- Außerdem können dieVorlesungszeitenvon Heimat- und Zielland sehr unterschiedlich sein, so dass häufig ein Beginn zum Wintersemester am besten passt.
- Und es sollte bereits vorher genau geplant werden, mit welchen Lehrveranstaltungen und Modulen das Studium nach der Rückkehr fortgesetzt wird. Bei solchen Fragen zur Einpassung des Auslandsaufenthaltes in den Studienverlauf hilft gerne die Fachstudienberatung.
Vorteile einer Beurlaubung?
Für das Auslandsstudium kann eine Beurlaubung gewährt werden. Die sorgt dafür, dass die Fachsemesterzahl während des Auslandssemesters zunächst stehen bleibt, und es können dennoch im Ausland ECTS-Punkte für das eigene Studium gesammelt werden.
Mit einer Beurlaubung können also keine Nachteile aus dem Auslandsaufenthalt für die Reststudienzeit entstehen.
Vielfältige weitere Möglichkeiten der Auslandserfahrung
Neben dem Auslandsstudium gibt es vielfältige weitere Möglichkeiten der Auslandserfahrung im Studium. Man kann zum Beispiel den Deutschunterricht an ausländischen Schulen oder Universitäten unterstützen, (oder) ein frei organisiertes Praktikum bei einer Organisation oder einem Unternehmen im Ausland absolvieren, außerdem an einer Summer School oder einer Exkursion teilnehmen oder einen individuellen Studien- oder Praxisaufenthalt planen.
Ein Auslandsaufenthalt kann je nach Inhalt oder je nach individueller Planung ganz unterschiedlich lange dauern und entsprechend verschieden in den Studienverlauf integriert werden. Ein kürzerer Aufenthalt könnte in die vorlesungsfreie Zeit zwischen zwei Semestern passen, ein längerer könnte wiederum eine Beurlaubung begründen. Im Lehramt kann zusätzlich der Zeitraum zwischen Staatsexamen und Eintritt ins Referendariat sehr gut für manche Formate genutzt werden. Auch ein Auslandspraktikum kann übrigens unter bestimmten Bedingungen ECTS-Punkte für das eigene Studium bringen, falls im Studienplan Praktika vorgesehen oder möglich sind.
Wichtig ist auch hier, das vorher sehr genau mit den Verantwortlichen des eigenen Studiengangs abzuklären, Lehramtsstudierende wenden sich dafür an die zuständigen Praktikumsämter.
Zu teuer?
Manche denken vielleicht, ein Auslandsaufenthalt wäre zu teuer.
Es gibt aber eine Vielzahl an Stipendien und Programmen, die einen finanziellen Zuschuss gewähren können. Eine gezielte und sorgfältige Bewerbung ist bei all diesen Programmen wichtig.
Grundsätzlich gibt es gute Chancen, einen Platz zu bekommen, daher sind Studierende gut beraten, sich bei Interesse immer auch zu bewerben.
Übrigens, für ein Auslandsstudium gibt es auch die Möglichkeit Auslandsbafög zu beantragen – aufgrund anderer Bemessungsgrenzen können sogar Studierende gefördert werden, die kein Inlandsbafög bekommen.
Besondere Chance im Studium
Die große Flexibilität im Studium, die konkreten Unterstützungsangebote und die vielen Fördermöglichkeiten machen den Auslandsaufenthalt gerade im Rahmen des Studiums so attraktiv.
Wer diese Chance gerne nutzen und während des Studiums ins Ausland gehen möchte, informiert sich am besten frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Fristen, zum Beispiel auf der FAU-Seite und auf der Seite der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie unter den Stichwörtern Studieren, International, Wege ins Ausland oder Outgoing.
Bei Fragen können sich Studierende gerne an das Internationale Büro der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, das zentrale Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU und an die zuständigen Kontaktpersonen in ihren Studienfächern wenden.
Teilzeitstudium:
Manche haben nicht ausreichend Zeit, ein Studium in Vollzeit zu absolvieren, zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit oder weil sie Betreuungsaufgaben in ihrer Familie übernehmen.
Beim Vollzeit-Studium ist der zeitliche Aufwand so groß wie bei einer Vollzeit-Beschäftigung, wenn das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wird.
Fast alle Bachelor- und viele Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie können auch in Teilzeit studiert werden. Das Teilzeitstudium besteht aus denselben Modulen wie das Vollzeitstudium und umfasst gleich viele ECTS-Punkte. Allerdings wird in fast allen Teilzeitstudiengängen in jedem Semester nur ungefähr die Hälfte an ECTS-Punkten erworben, das heißt, etwa halb so viele Prüfungsleistungen erbracht wie im Vollzeitstudium. Dafür dauert das Studium dann doppelt so lang.
Übrigens: Haben Studierende wegen der Betreuung eigener Kinder weniger Zeit für das Studium, kann ein Teilzeitstudium sinnvoll sein. Je nach Alter des Kindes können viele aber mit einer Beurlaubung noch flexibler weiterstudieren.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Wer in Teilzeit studiert, hat keinen Anspruch auf Bafög.
Wie lange dauert das Teilzeitstudium?
Das Teilzeitstudium dauert in den meisten Studiengängen genau doppelt so lang wie das Vollzeitstudium:
Ein Bachelorabschluss kann in Teilzeit nach etwa 12 Semestern erworben werden, 16 Semester darf man höchstens brauchen, um alle 180 ECTS-Punkte zu erbringen. Für einen Masterabschluss, der 120 ECTS-Punkte umfasst, werden in Teilzeit in der Regel 8 Semester benötigt, maximal 10 sind möglich.
Ist ein Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit möglich?
Für alle Studiengänge, die auch in Teilzeit studierbar sind, gilt: In fast allen Studiengängen, die auch in Teilzeit studierbar sind, bestimmen Studierende bestimmen spätestens bei der Einschreibung, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit studieren möchten; in zulassungsbeschränkten Studiengängen bereits bei der Bewerbung.
Wer im Laufe des Studiums irgendwann mehr oder weniger Zeit zum Studieren hat oder einbringen möchte, z. B. weil sich die Lebensumstände während des Studiums geändert haben, kann auch wechseln und sich dafür an die Studierendenverwaltung wenden.
Ein Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit ist beim Bachelor und beim Master während des ganzen Studiums zu bestimmten Zeitpunkten möglich. Wann diese Zeitpunkte sind, ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät festgelegt.
Für den Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit gibt es auch bestimmte Zeitpunkte, die ebenfalls dort nachgelesen werden können.
Allerdings ist der Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht unbedingt während des ganzen Studiums möglich, sondern vor allem in den niedrigeren Semestern: nach dem fünften Semester im Bachelor und nach dem dritten im Master kann nur in begründeten Ausnahmefällen von Vollzeit zu Teilzeit gewechselt werden, wobei der Prüfungsausschuss darüber entscheidet.
Und, in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ist ein Wechsel nach vorheriger fristgerechter Bewerbung überhaupt nur dann möglich, wenn ein Studienplatz frei ist.
Bei einem Wechsel gilt für die Anrechnung der bisherigen Semester: ein Vollzeit-Semester entspricht zwei Teilzeit-Semestern.
Wie flexibel ist das Teilzeitstudium?
Teilzeitstudierende können pro Studienjahr, d.h. Wintersemester plus darauffolgendes Sommersemester, nur eine begrenzte Anzahl an ECTS-Punkten erwerben, ungefähr die Hälfte der durchschnittlichen ECTS-Punkte des Vollzeitstudiums. Wie viele das genau sind, ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät nachzulesen.
Wenn also Teilzeitstudierende doch mehr Zeit für das Studium haben, müssen sie diese ECTS-Höchstgrenze beachten und ggf. zum Vollzeitstudium wechseln, sofern das möglich ist.
Wie wird der Zwei-Fach-Bachelor in Teilzeit studiert?
Beim Zwei-Fach-Bachelor gibt es einen besonderen Studienplan für das Teilzeitstudium:
In den ersten vier Semestern wird nur das Erstfach studiert, danach für vier Semester nur das Zweitfach, und in den letzten Semestern beide Fächer.
Bei Fragen können sich Studierende gerne an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches wenden.