Postdoc+ Research Grant für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft hat die Frauenbeauftragte der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie im Jahr 2021 zusätzlich zum bereits bestehenden Forschungs- und Publikationspreis erstmals einen Postdoc+ Research Grant für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultät ausgeschrieben.

Das Karriereprogramm fördert eine hochqualifizierte und herausragende Nachwuchswissenschaftlerin in ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit ebenso wie in ihrer individuellen Karriereentwicklung:

  • Der Postdoc+ Research Grant unterstützt die Nachwuchswissenschaftlerin darin, innerhalb der Förderzeit einen Antrag für ein selbstgewähltes und inhaltlich passgenaues Forschungsprojekt bei einem externen Fördergeber einzureichen. Zu diesem Zweck erhält die Nachwuchswissenschaftlerin eine max. 65%-Stelle TV-L E13 für 6 Monate (je nach vorhandenem Stellenanteil), diese kann als Aufstockung, als Entlastung von ihren Aufgaben in Lehre und Administration oder als Weiterfinanzierung nach Beendigung eines laufenden Projekts genutzt werden.
  • Zugleich wird die Nachwuchswissenschaftlerin in ihrer persönlichen Karriereentwicklung durch ein individuelles, auf ihre Bedürfnisse und ihre aktuelle Karrieresituation abgestimmtes, gendersensibles Coaching gefördert. Die Schwerpunkte (z.B. Vernetzung, persönliches Auftreten/Präsentation, Vorbereitung auf Berufungsverfahren, Vereinbarkeit) werden in Absprache mit dem/der Coach*in selbst gesetzt und um die Dimension von Genderfragen erweitert.
  • Darüber hinaus erhält die Geförderte gesicherten Zugang zum ProFund-Programm des Graduiertenzentrums und wird während der kompletten Antragstellung beim externen Fördergeber durch das Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (BfF) begleitend beraten.

Förderziel

Der Postdoc+ Research Grant unterstützt die Nachwuchswissenschaftlerin darin, einen Antrag für ein herausragendes und innovatives Forschungsprojekt bei einem externen Fördergeber vorzubereiten und einzureichen.
Besonders erwünscht sind

  • Anträge mit dem Ziel einer Nachwuchsgruppenleitung (ERC Starting Grant, Nachwuchsgruppenleitung im Emmy-Noether-Programm der DFG, Leitung einer BMBF-Nachwuchsgruppe, Elitenetzwerk Bayern/Internationale Nachwuchs-forschungsgruppen, vergleichbare Nachwuchsgruppenprogramme anderer Zuwendungsgeber)
  • sowie Forschungen im Bereich von Genderfragen.

Voraussetzung sind bereits erfolgte Vorarbeiten (Publikationen, wissenschaftliche Netzwerke, Voranträge), welche in der Antragstellung detailliert dargelegt werden müssen.

Die Förderung soll mit dem Wintersemester 2021/22 beginnen.

Zielgruppe

  • Antragsberechtigt sind Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.
  • Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur anstreben.
  • Die Anbindung der Antragstellerin an ein Department der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU muss gewährleistet und nachvollziehbar sein.
  • Eine parallele Förderung in verschiedenen Programmlinien der Forschungsförderung an der FAU (z.B. Anschubfinanzierung der Fakultät, ETI-Förderung) ist ausgeschlossen. Parallel laufende Antragsverfahren sind daher im Antrag offenzulegen.

Förderumfang

  • Personalkosten: eine 65%-Stelle (je nach vorhandenem Stellenanteil) einer/s wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (TV-L E13) für einen Zeitraum von 6 Monaten.
    In begründeten Ausnahmefällen kann eine anderweitige Verwendung der Mittel (z.B. Hilfskräfte, Sachmittel) beantragt werden, sofern eine Verwendung für (eigene) Personalkosten nachgewiesenermaßen nicht möglich ist.
  • Reisekosten und Sachmittel: von bis zu 1.000 € können beantragt werden.
  • Individuelles Karrierecoaching: bis zu 2.000 € für 6 Sitzungen à 90 min zu ausgewählten Themen. Das Coaching ist verpflichtender Bestandteil der Förderung.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Zielvereinbarungen Hochschule Innovationsbündnis 4.0 zwischen der FAU Erlangen-Nürnberg und dem bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Antragsverfahren

Anträge sind bis zum 31.05.2021 per E-Mail an die Frauenbeauftragte der Philosophischen Fakultät und ihre Referentin zu richten (phil-frauenbeauftragte@fau.de).
Die Anträge müssen in einer begutachtungsfähigen Form vorliegen, bitte verwenden Sie hierzu das Antragsformular und beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen im Anhang.

Postdoc Research Grant 2021_Antragsformular und Hinweise

Das Formular sowie die unten genannten Antragsunterlagen sollen in einer PDF-Datei in der genannten Reihenfolge versandt werden.

Weitere Antragsunterlagen bzw. -voraussetzungen:
  • Beschreibung des Projekts inklusive der Darstellung der bereits erfolgten Vorarbeiten (Publikationen, wissenschaftliche Netzwerke, Voranträge) (5-10 Seiten)
  • Fachübliche Publikationsliste
  • Nachweis über die Promotion
  • Darlegung einer eindeutigen Anbindung an ein Department der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU

Darüber hinaus ist ein Beratungsgespräch mit dem Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (BfF) der Fakultät im Vorfeld verpflichtender Bestandteil. Hierzu wenden Sie sich bitte je nach fachlicher Ausrichtung rechtzeitig an Robert Fischer und Cordula Glass vom Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Referentin der Frauenbeauftragten leitet nach einer formalen Prüfung die Anträge an die Mitglieder der Vergabekommission weiter. Die Kommission entscheidet nach Ende der Frist über die eingegangenen Anträge.
Die Vergabekommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • Frauenbeauftragte der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie
  • Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie
  • 2-3 Professor*innen aus unterschiedlichen Departments der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie
  • Referent*in der Fakultätsfrauenbeauftragten
  • Vertreter*in des Büros für Gender und Diversity

Bewertungskriterien

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des Forschungsvorhabens und der erfolgten Vorarbeiten
  • Nachvollziehbarkeit und Machbarkeit des zugrundeliegenden Arbeits- und Zeitplans
  • Qualifikation der Antragstellerin
  • Aussichten auf erfolgreiche Antragstellung

Berichtspflichten

  • Die geförderte Nachwuchswissenschaftlerin soll spätestens 12 Monate nach Beginn der Förderung einen Antrag beim genannten externen Fördergeber eingereicht haben. Dies ist gegenüber der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nachzuweisen.
  • Die Geförderte soll nach Beendigung des Coachings eine abschließende Bewertung in Form einer knappen Reflexion an die Referentin der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie übermitteln.
  • Ein Wechsel der Förderorganisation kann nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit der Referentin der Frauenbeauftragten Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie erfolgen.

Die Vergabekommission behält sich das Recht vor, die Mittel zurückzufordern, falls der Antrag nicht wie angekündigt beim Fördergeber eingereicht wird.

Kontakt

Bei weiterem Informationsbedarf zum Postdoc+ Research Grant wenden Sie sich bitte an die Referentin der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie:

Cordula Hallmeier
Büro für Gender und Diversity
Bismarckstraße 6
91054 Erlangen
phil-frauenbeauftragte@fau.de
Tel. ++49 9131/85-25509
Mobil ++49 162/2387566