Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Herzlich Willkommen auf der Webseite der Frauenbeauftragte der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie!
An der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie liegt der Frauenanteil bei den Studierenden über 70 Prozent, fällt jedoch mit steigender Qualifikationsstufe zunehmend ab. So liegt der Frauenanteil bei abgeschlossenen Promotionen bei nur knapp über 50 Prozent und verringert sich bei den Professuren weiter auf nur etwas mehr als ein Drittel (FAU – Stabsreferat Planung, Führungsinformationssysteme, Statistik; Stand: 01.12.2021).
Die Frauenbeauftragten, arbeiten stetig an dem Ziel der Fakultät, den Frauenanteil auf allen Qualifikationsstufen und insbesondere in den Bereichen zu erhöhen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Mehr Informationen zu dem Aufgabenspektrum der Frauenbeauftragten, der Angebotspalette an Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Ansprechpersonen finden Sie nachfolgend.
ARIADNEphil und ARIADNEmed: Staffelübergabe für starke Frauen in der Wissenschaft
Für 44 Nachwuchswissenschaftlerinnen der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie sowie der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums fiel am 14. Oktober der Startschuss für das FAUmentoring ARIADNE. Im Wassersaal der Orangerie wurden gleichzeitig die 42 Mentees des Jahrgangs 23/24 beider Programmlinien verabschiedet. Die Frauenbeauftragten beider Fakultäten, Prof. Dr. Simone Schmitz-Spanke (med) und Dr. habil. Katharina Gerund (phil), ermutigten die Forscherinnen, selbstbewusst ihren Weg zu gehen. Netzwerke sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der Wissenschaft. FAUmentoring ARIADNE will hier als Plattform weiterwachsen. Eine Netzwerkveranstaltung für Mentees, Mentorinnen und Alumnae steht für den 19. November auf dem Programm.
Die ARIADNE-Netzwerke werden diverser. Immer mehr internationale Wissenschaftlerinnen nutzen das Mentoring-Angebot. Das ARIADNE-Team entwickelt dafür englischsprachige Formate und maßgeschneiderte Workshopthemen.
Diversität stand auch inhaltlich im Zentrum des Abends. Highlight war der Gastvortrag von Dr. Nadine Metzger (Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, FAU) zum Thema „Mann, Frau, dazwischen.
Medizinische Geschlechtskonzeptionen von der Vormoderne bis heute.“ Nadine Metzger bot Stoff zum Nachdenken über Fachgrenzen hinweg. Beim anschließenden Empfang konnten Mentees, Mentorinnen und Gäste den interdisziplinären Austausch in entspannter Atmosphäre fortsetzen.
Die nächste Bewerbungsphase für ARIADNEphil startet Ende 2025.
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. die Realisierung von Gender Mainstreaming sind zentrale Querschnittsaufgaben an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (siehe auch Gleichstellungskonzept 2023-2027 für den wissenschaftlichen Bereich).
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten (Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst) sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Art. 22 verankert. Die Grundordnung der FAU ergänzt das BayHIG und weist den Frauenbeauftragten in § 21 und § 22 eine zentrale und formal abgesicherte Rolle bei der Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspraxis in den Organen und Gremien der Universität zu.
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören unter anderem:
- Überwachung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren einschließlich der Prüfung der Gender- und Diversitätskompetenz der Kandidierenden
- Teilnahme als stimmberechtigtes Mitglied in Berufungsverfahren
- Überwachung des Headhuntings von geeigneten Kandidatinnen für Professuren
- Stimmrecht im Fakultätsrat
- Durchsetzung der Zielvereinbarungsmaßnahmen zur Gleichstellung
- Beratung bei Karrierefragen und Krisen am Arbeitsplatz
- Beratung bei sexueller Belästigung
- Beratung und Betreuung von neuen Professorinnen
- Mitwirkung bei der Etablierung genderspezifischer Veranstaltungen und Forschungsprojekten
- Installation und Überwachung von Mentoring-Programmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Mitwirkung bei Bemühungen zum stetigen Ausbau des Familienservices
Dr. Katharina Gerund
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Telefon: +49 9131 85-22438
- E-Mail: katharina.gerund@fau.de
Dr. Cleophea Ferrari
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Telefon: +49 9131 85-23462
- E-Mail: cleophea.ferrari@fau.de
Die Frauenbeauftragten der Fakultät werden durch die stellvertretenden Frauenbeauftragten der Departments sowie durch eine Referentin in Teilzeit unterstützt.
Anna Isenmann, M.A.
Büro für Gender und Diversity
- Telefon: +49 9131 85-25509
- E-Mail: phil-fb@fau.de
Die Frauenbeauftragten wirken auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin. Sie sind Ansprechpartnerinnen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende der Fakultät und setzen sich für deren Belange ein. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
Department Alte Welt und Asiatische Kulturen
Dr. Cleophea Ferrari
Katharina Oft (M.A.)
Department Anglistik/Amerikanistik und Romanistik
Dr. Miriam Zapf (geb. Pechtl)
Alina Aulbur (M.A.)
Department Digital Humanities and Social Studies
Department Fachdidaktiken
Dr. Katja Feigenspan (Akad.ORätin)
Pia Reimann (M.A.)
Department Germanistik und Komparatistik
PD Dr. Aura Heydenreich (Akad. ORat)
Dr. Karin Rädle
Department Geschichte
Dr. Hanna Schäfer
Dr. Cornelia Scherer
Department Islamisch-Religiöse Studien
Imane El Guennouni (M.A.)
Elham Mazloum
Department Medienwissenschaften und Kunstgeschichte
Dr. Sarah Lynch
Prof. Dr. Bettina Brandl-Risi
Department Pädagogik
Stephanie Leupert (M.A.)
Petra Ackerlauer (M.A.)
Department Psychologie
Christine Heinisch (Ph.D.)
Isabelle May (M.A.)
Dipl.-Psych. Marlis Gerdes
Department Sozialwissenschaften und Philosophie
Joanna Katharina Kiefer (M.A.)
Katharina Nicolai (M.A.)
Christianna Bunt (M.A.)
Department Sportwissenschaft und Sport
Dr. Sabine Mayer
Dr. Jana Semrau
Fachbereich Theologie
Christine Schulte am Hülse (Mag. theol.)
Dr. Dr. Barbara Beyer
Weitere gewählte Frauenbeauftragte der FAU
Die vierte Zielvereinbarungsrunde 2023-2027 wurde am 21.09.2022 von der Universitätsleitung der FAU Erlangen-Nürnberg verabschiedet.
Die in den Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft aufgeführten Maßnahmen sollen dazu beitragen:
- den Frauenanteil an den W2- und W3-Professuren von aktuell 36% (Stand 12/2020) bis 2027 auf 40% zu erhöhen,
- den Anteil von Frauen an den unbefristeten Stellen in Besoldungsstufe 15 von derzeit 28% (Stand 1/2022) auf mindestens 39% zu erhöhen, was bedeutet, von den fünf im Zeitraum der Zielvereinbarungen zu besetzenden unbefristeten Stellen mindestens drei Stellen mit Frauen zu besetzen,
- die Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen im Mittelbau mit dem Ziel einer Professur durch adäquate Maßnahmen zu verbessern,
- den Dropout von qualifizierten Frauen im Mittelbau und insbesondere in der PostDoc Phase durch unterstützende Maßnahmen zu verhindern,
- die Förderung von Frauen insbesondere in der PostDoc-Phase zu stärken, mit dem Ziel der Erhöhung der Professorinnenanteile,
- neben Forschungsleistung und Innovation, eine Kultur des Hinsehens und Zuhörens zu unterstützen und ein wertschätzendes und respektvolles Arbeits- und Forschungsklima zu fördern, das geschlechter- und diversitätssensibel ist. Dabei steht die Achtung vor der Würde der/des Einzelnen im Zentrum.
Aktuell werden folgende Fördermöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie angeboten:
- ARIADNEphil ist das Mentoring-Programm für potenzialreiche Nachwuchswissenschaftlerinnen der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Mentoring ist ein besonders bewährtes und effektive Personalentwicklungsinstrument bei dem eine laufbahnerfahrene Person (Mentorin/Mentor) eine Nachwuchswissenschaftlerin (Mentee) individuell in strategischen und praktischen Fragen der akademischen Laufbahn berät. Das kostenfreie Programm ist das ideale Angebot für Nachwuchswissenschaftlerinnen, die an einer akademischen Karriere interessiert sind und ihre persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln möchten. Ein Programmdurchgang dauert eineinhalb Jahre.
- Coaching für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur individuellen Laufbahn- und Karriereplanung
- Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL)
- Tagungsförderung bei aktiver Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen (ab Januar 2025 wieder möglich. Bitte beachten Sie unser neues Merkblatt.)
- Förderung für Gastvorträge von Wissenschaftlerinnen
- Forschungs- und Publikationspreis
- PostDoc+ Research Grant
- Gender Mainstreaming in Berufungsverfahren:
Das Büro für Gender und Diversity fördert gemeinsam mit der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie im Rahmen der Zielvereinbarungen Gastvorträge herausragender Wissenschaftlerinnen aus dem In- und Ausland. Die interdisziplinären Vorträge überzeugen dabei nicht nur fachlich, auch sollen die Karrieren der Gastvortragenden als Inspiration für eine wissenschaftliche Karriere für Studentinnen und Mitarbeiterinnen dienen.
Anträge zur Förderung von Gastvorträgen können von allen Fakultätsmitgliedern gestellt werden, pro Semester kann in der Regel nur ein Vortrag pro Department gefördert werden. Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden zur Beantragung von Fördermitteln für Gastvorträge sowie auf den Seiten des Büros für Gender und Diversity.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Referentin der Fakultätsfrauenbeauftragten (phil-fb@fau.de).
Bitte beachten Sie, die Fördermaßnahme Gastvorträge wird ab Januar 2025 eingestellt.
Mit dieser Auszeichnung werden exzellente Forschungsleistungen von Frauen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie geehrt. Im Jahr 2024 wird der Preis von den Frauenbeauftragten der Fakultät erneut in den Kategorien „Forschungspreis“ und „Publikationspreis“ vergeben.
- Der Forschungspreis zeichnet die herausragende Forschungsleistungen von Frauen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie aus.
- Der Publikationspreis beinhaltet eine zusätzliche Anerkennung der Publikationsform (besonderes Buchformat/Monografie) einer herausragenden Forschungsleistung in den Fächern der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.
Die beiden Preise sind mit jeweils 2.000 € dotiert. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2026. Weitere Informationen werden hier rechtzeitig hier veröffentlicht.
Der PostDoc+ Research Grant ist ein innovatives Karriereprogramm für Nachwuchswissenschaftlerin ab der PostDoc-Phase.
Es bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit und Sichtbarkeit zu stärken sowie Ihrer individuellen Karriereentwicklung nachzugehen:
- Sie stellen innerhalb der Förderzeit einen Antrag für ein selbstgewähltes und inhaltlich passgenaues Drittmittelprojekt bei einem externen Fördergeber.
- Hierfür werden Sie für 6 Monate von der Lehre und den administrativen Aufgaben freigestellt. Die vakante Stelle wird durch eine gleichwertige Stellenbesetzung (max. 100%-Stelle TV-L E13) vertreten.
- Fester Bestandteil der Förderung ist ein individuelles Karrierecoaching (bis zu 2000€). Die Themenschwerpunkte setzen Sie selbst in Absprache mit der*dem Coach für 6 Sitzungen à 90 min zu ausgewählten Themen.
- Sie können Sachmittel und Reisekosten in Höhe bis zu 1000€ beantragen.
- Sie erhalten gesicherten Zugang zum ProFund-Programm des Graduiertenzentrums und werden während der kompletten Antragstellung beim externen Fördergeber durch das Büro für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (BfF) begleitend beraten.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Antragsunterlagen für das Förderprogramm PostDoc+ ResearchGrant finden Sie hier.
Hochschulen sind Orte an denen auch sexualisierte Gewalt und Diskriminierung stattfindet. Nach wie vor ist diese Problematik im Hochschulkontext stark tabuisiert, da sie nicht in das gesamtgesellschaftliche Bild dieser, als innovativ geltenden, Organisationen mit Vorbildfunktion passt.
Das Büro für Gender und Diversity der FAU hat deshalb die #FAUrespekt_Kampage gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch gestartet, um über diese Problematik zu informieren, zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass an der FAU eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Belästigung und Diskriminierung jeglicher Art herrschen muss.
Die Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und Harriet Ziegler (harriet.ziegler@fau.de) vom Büro für Gender und Diversity bieten Betroffenen und Beobachtenden eine vertrauliche Beratung und ihre Unterstützung an.
Weitere Informationen zur Thematik, externen und internen Möglichkeiten eines Beschwerdeverfahrens und zu der am 01. Juni 2021 in Kraft getretenen Richtlinie der FAU zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung finden Sie unter: www.gender-und-diversity.fau.de/ chancengleichheit/sexuelle-belaestigung/.
Die Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie positionieren sich, wie auch das Interdisziplinäre Zentrum Gender – Differenz – Diversität (IZGGD), ausdrücklich gegen das von der bayerischen Landesregierung ausgesprochene Verbot von mehrgeschlechtlichen Sonderzeichen zur Bildung von Personenbezeichnungsformen (sog. „Verbot der Gendersprache“), das am 01.04.2024 in Kraft trat.
Die Frauenbeauftragten stehen für Diskriminierungsfreiheit und eine inklusive Sprache ein und tragen die Stellungnahme des IZGDD daher vollumfänglich mit:
„Seit Inkrafttreten wird über das Verbot und dessen Ausmaß dergestalt berichtet und kommuniziert, dass es an vielen Stellen zu Verunsicherungen kommt. Das Verbot wurde in § 22 Abs. 5 Nr. 2 AGO (Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern) eingeführt und gilt ausschließlich für den dienstlichen Schriftverkehr und die Normsprache. Forschende und Lehrende sind damit allein in der Ausführung von Verwaltungsaufgaben an das Verbot gebunden. Auf die Forschung und Lehre hingegen darf sich das Verbot aufgrund der verfassungsrechtlichen Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht auswirken, worauf die Universitätsleitung in einer Rundmail und einer Handreichung auch hingewiesen hat (vgl. hier). In Vorlesungen, Seminaren und Publikationen dürfen entsprechende Sprachformen weiterhin verwendet werden. Das Verbot hat also einen deutlich engeren Anwendungsbereich, als häufig kommuniziert und verstanden wird. Dennoch ist es unserer Ansicht nach aus rechtlichen, linguistischen und gesellschaftlichen Gründen klar abzulehnen.
Im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, das Fehlen einer Geschlechtsoption im Personenstandsregister für nicht-binäre Personen verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie gegen das Diskriminierungsverbot. Damit wurden die Rechte von Personen, die sich nicht in binären Kategorien in Form von ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ identifizieren, wesentlich gestärkt. Dieser rechtliche Schutz muss auch auf sprachlich-kommunikativer Ebene berücksichtigt werden. Ein Verbot von Formen, die mit den entsprechenden Sonderzeichen (Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich etc.) gebildet werden, verletzt die Rechte nicht-binärer Personen aus unserer Perspektive auf unzulässige Weise: Durch das Verbot werden die Möglichkeiten stark eingeschränkt, nicht-binäre Personen korrekt an- und korrekt über sie zu sprechen. Damit wird ein wesentliches Mittel für eine diskriminierungsfreie Kommunikation, die nicht nur einzelne Themen- und Forschungsbereiche, sondern das gesamte universitäre Miteinander betrifft, genommen. Den Mitgliedern von Schulen, Hochschulen und Behörden – die im Übrigen auch durch das Grundgesetz zu Diskriminierungsfreiheit verpflichtet sind – sollte die Freiheit, wie sie durch Sprache Gleichbehandlung ausdrücken möchten, weiterhin selbst überlassen sein. Das genannte Verbot bewirkt gerade das Gegenteil und geht sowohl an der rechtlichen als auch an der komplexen gesellschaftlichen (Geschlechts-)Realität vorbei.“
Gender- und Diversitätsforschungen sind Querschnittsthemen in jeder Fachkultur, ihre Berücksichtigung und Integration in die Lehre gilt als Qualitätsmerkmal und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft explizit empfohlen. (DFG 2024)
Um eine gender- und diversitätssensible Lehr- und Lernkultur an der Philosophischen Fakultät und am Fachbereich Theologie zu fördern sind die Departments im Rahmen der Zielvereinbarungen 2023-2027 zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft dazu angehalten, Lehrveranstaltungen anzubieten, welche genderspezifische Themen abdecken.
Eine fakultätsübergreifende Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen mit Gender-Bezug stellt das IZGDD bereit.
- Das Büro für Gender und Diversity unterstützt u.a. die Arbeit der Frauenbeauftragten an der FAU
- Interdisziplinäres Zentrum Gender Differenz Diversität (IZGDD)
- Der Familienservice koordiniert und vernetzt die vielfältigen Angebote für Studierende, Beschäftigte und deren Angehörige an der Friedrich-Alexander-Universität und dem Universitätsklinikum
- Gleichstellungsbeauftragte für den nicht-wissenschaftlichen Bereich: Prof’in Dr’in Barbara Kappes
- Konfliktberatungsstelle
- Veranstaltungen im Bereich der Gleichstellungsarbeit
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Webseite der reformierte Begriff der „Frauenbeauftragten“ weiterhin verwendet. Gemäß dem am 01.01.2023 in Kraft getretene BayHIG, ist damit die Amtsbezeichnung der „Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst“ gemeint.