Prof. Benjamin Jörissen in das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der deutschen UNESCO-Kommission berufen

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Prof. Dr. Benjamin Jörissen (Foto: Phil Dera)

Der Professor für Kultur und ästhetische Bildung wird im Gremium über Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes mitentscheiden

Der moderne Tanz zählt dazu, ebenso das Handwerk Bierbrauen, das Genossenschaftswesen, der Blaudruck, das Märchenerzählen und auch der Poetry-Slam – die Rede ist von der Vielfalt immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Welche kulturellen Praktiken in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden, darüber entscheidet das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO Kommission, das aus zwanzig stimmberechtigten Expert*innen aus Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie Repräsentant*innen der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kulturminister-Konferenz sowie des Auswärtigen Amtes besteht.

Seit April 2023 gehört auch Prof. Dr. Benjamin Jörissen für die Mandatsperiode 2023-2024 diesem Gremium an. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Kultur und ästhetische Bildung sowie des UNESCO Chair in Arts and Culture in Education der FAU.

„Ich freue mich über die Möglichkeit, die Auswahlprozesse zum IKE mitgestalten zu können“, so Professor Jörissen. „Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein wichtiges Instrument, in dem vielfältige Tradierungen gewürdigt und sichtbar gemacht werden. Dazu zählen vom Orgelbau bis zur Kultur digitaler Echtzeitanimationen (Demoszene) alte und neue, lebendige kulturelle Praktiken, die für die Identität vieler Menschen von großer Bedeutung sind. Unser Beitrag zur Arbeit dieses Gremiums gilt allen Facetten des kulturellen Erbes. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf unserer Expertise zu digitaler und postdigitaler Kultur sowie zum Reichtum des kulturell diversen Erbes unserer heutigen Postmigrationsgesellschaft. Hierbei bilden unsere aktuellen Forschungen zu Fragen der kulturellen Nachhaltigkeit und kulturellen Resilienz einen wichtigen Hintergrund.“

Doch wie kommen eigentlich die Vorschläge zur Aufnahme in die Liste zustande? Akteure wie Verbände, Vereine und ‚praktizierende Trägergemeinschaften‘ können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Die Bundesländer treffen jeweils eine Vorauswahl, anhand dieser erstellt die Kultusministerkonferenz dann eine bundesweite Vorschlagsliste. Das unabhängige Fachkomitee prüft und bewertet die Vorschläge dieser Liste nach den Kriterien für das Immaterielle Kulturerbe und empfiehlt Kulturformen oder Modellprogramme zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis. Außerdem schlägt das Gremium ausgewählte kulturelle Praktiken zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vor.

Weitere Informationen zur Besetzung des Fachkomitees gibt es unter:

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/unser-beitrag/expertenkomitee-immaterielles-kulturerbe

Kontakt für weitere Informationen und Anfragen:

UNESCO Chair in Arts and Culture in Education, Dr. Tanja Klepacki, ucace@fau.de